Ein Rahmen für die Schule von morgen

Bildungspolitik ist das Top-Thema für die Landespolitik in Niedersachsen, das hat sich herumgesprochen. Warum? Weil es uns wichtig ist, allen Kindern und Jugendlichen möglichst gute Startbedingungen für ihr Leben zu geben und weil wir in Niedersachsen leider einen besonders deutlichen Rückgang bei den jungen Leuten zu verzeichnen haben und uns umso mehr anstrengen müssen, alle Talente zu entwickeln.

Das ist aus vielerlei Gründen nötig, nicht zuletzt auch zur künftigen Fachkräftesicherung, der vielleicht größte Herausforderung für die Wirtschaft in Niedersachsen.

Auf diesem Weg ist in den letzten anderthalb Jahren manches geschehen: Die Studiengebühren wurden abgeschafft, die Ganztagsschulen werden deutlich ausgebaut, für die ganz Kleinen in den Krippen soll es künftig mehr Betreuung durch eine dritte Kraft geben. Die Inklusion wird zielstebig, aber auch mit Augenmaß voran gebracht. Und nicht zuletzt wird es in Niedersachsen wieder neun Jahre an den Gymnasien bis zum Abitur geben. Mehr Qualität in der Bildung braucht auch mehr Zeit.

Diese und andere Änderungen hat Frauke Heiligenstadt, unsere Kultusministerin, jetzt in dem Entwurf für ein neues Schulgesetz zusammen gefasst. Das Echo ist überwiegend positiv, z.B. vom Verband der Schulleiter. Aber an einer Stelle wird von den Konversativen der Kulturkampf ausgerufen: Jetzt hätten sich die Sozis entlarvt, sie wollten den Gymnasien an den Kragen und die Gesamtschule als "Einheitsschule" durchsetzen. Ist da etwas dran? Nein, ganz und gar nicht.

Künftig soll die Gesamtschule eine "ersetzende Schulform" sein. Das heißt: Der kommunale Schulträger kann eine solche Schule auch dann einrichten, wenn keine Hauptschule, Realschule oder Oberschule zur Verfügung steht. Das gibt den Schulträgern in den Kommunen mehr Spielraum, dem örtlichen Bedarf zu entsprechen. Es gibt nur eine Ausnahme: Ein Gymnasium muss immer in erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen. Schon deswegen läuft die Kritik ins Leere, es gibt im Gegenteil sogar eine Garantie für den Besuch eines Gymnasiums.

Hinter der Neuregelung stehen zwei klare Grundsätze:

  1. Der Elternwille soll entscheiden, wo Kinder zur Schule angemeldet werden.
  2. Wo auf dieser Grundlage welches Schulangebot vorgehalten wird, entscheidet nicht das Land. Das entscheidet der kommunale Schulträger, der sich schließlich vor Ort wesentlich besser auskennt.

Revolutionäre Umtriebe kommen anders daher, oder?

Am Ende ist es also eine Abstimmung mit den Füßen, die über die Perspektiven der Schulen entscheiden. Und dabei können die niedersächsischen Gymnasien sehr selbstbewusst in die Zukunft blicken. Es handelt sich nämlich um diejenige Schulform in Niedersachsen, die mit Abstand  am meisten von den Eltern nach der Grundschule gewünscht wird. Und daran dürfte sich auch nichts ändern.