Bislang planen und betreiben die Länder im Auftrag des Bundes die Autobahnen. Im Vergleich mit vielen anderen Ländern klappt das gut und wenn neue Vorhaben lange dauern, dann gibt es dafür Gründe. Zum einen das umständliche und sehr zeitaufwändige Planungsrecht in Deutschland bei Infrastrukturmaßnahmen, zum anderen der Fachkräftemangel, vor allem bei Bauingenieuren. Beides ist übrigens unabhängig davon, wer genau gerade für eine Maßnahme zuständig ist.
Nun ist der Bund fest entschlossen, diese Aufgabe zu zentralisieren und zwar durch eine privatrechtliche Gesellschaft, Was genau dadurch besser werden soll, habe ich bis heute nicht verstanden. Die Nachteile liegen dagegen klar auf der Hand. Es kommt nicht zu einer Vereinfachung, sondern es wird im Gegenteil künftig noch komplizierter. Neben der Bundesstraßenverwaltung für die Autobahnen verbleibt es nämlich bei den Landesstraßenverwaltungen für die anderen Straßen des Bundes und für die der Länder. Plastisch ausgedrückt: Bis zur Autobahnabfahrt ist der Bund am Drücker, unmittelbar danach die Länder. Schnittstellen über Schnittstellen!
Und warum eigentlich will der Bund eine privatrechtliche Straßenverwaltung? Bundesfinanzminister Schäuble hatte darauf eine klare Antwort: Um private Partner mit hineinzunehmen und wie in anderen Ländern auch Autobahnen privat zu finanzieren – gegen ein entsprechendes Entgelt, versteht sich.
Damit hat er sich in der GroKo zunächst nicht durchsetzen können, die SPD hat darauf bestanden, dass die neue Gesellschaft "unveräußerliches Eigentum" des Bundes wird. Aber reicht das? Eine neue Bundesstraßengesellschaft kann trotzdem Töchter gründen und darüber privates Kapital hineinholen. Die vielen tausend Beschäftigten, die sich gerade auf einen neuen Dienstherrn einstellen müssen, wird diese Option einer Privatisierung sicher nicht beruhigen.
Niedersachsen wird einer solchen Irrfahrt jedenfalls im Bundesrat nicht zustimmen.